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Sollte das GVO Screening positiv sein, muss vor einer Quantifizierung erst der entsprechende GVO identifiziert werden. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, ob evtl. ein nicht-zugelassener GVO vorliegt. Die Parameter, die in dieser Bestimmung untersucht werden, richten sich individuell nach dem Positivbefund.
Probenmenge: Körner: 10 TKG, z.B. Sojabohnen 2kg, Leinsamen: 40g; Alle anderen Proben: 200-500g
Analyse | GVO |
Probenmenge | Folgeanalyse zu FGMO1 |
Labor | Genetic ID (Europe) GmbH |
Methode | Real Time PCR |