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Lieferdatum 08.05.2016
Die EU hat die 14 wichtigsten Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können als kennzeichnungspflichtig definiert. Gekennzeichnet werden müssen sowohl verpackte als auch unverpackte Ware. Es handelt sich dabei um die folgenden 14 Stoffe: Glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch, Schalenfrüchte (einschließlich Namen z.B. "Mandel"), Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulphite, Lupinen, Weichtiere.
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Analyse | organische Kontaminanten |
Probenmenge | 100 g |
Labor | akkreditierter Unterauftragnehmer |
Methode | PCR |