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Aktualisiert am: 28. Februar 2018
In der Vergangenheit wurde Chlorat als Pflanzenschutzmittel zur Unkrautbekämpfung eingesetzt. Seit 2008 ist der Einsatz in der EU verboten. Heutzutage geht man davon aus, dass die Chlorat-Rückstände in Lebensmitteln auch aus gechlortem Trinkwasser oder chlorhaltigen Desinfektionsmittel im Verarbeitungsprozess stammen können.
Aus toxikologischer Sicht ist Chlorat problematisch, weil es die Aufnahme von Jod im Körper verschlechtert.
Perchlorate wurden – anders als die Chlorate – in der EU nie als Pflanzenschutzmittel- oder Biozidwirkstoff genehmigt. Im Regelfall haben Perchlorat-Vorkommen anthropogene Ursachen. Perchlorate können, wie Chlorate, aus gechlortem Wasser stammen. Es gibt aber auch Länder (z.B. Chile), in denen Perchlorate in höheren Konzentrationen natürlich vorkommen. Der sogenannte Chilesalpeter, der als Düngemittel Verwendung findet, kann größere Mengen Perchlorate enthalten. Außerdem sind Perchlorate Bestandteil von Feuerwerkskörpern.
Auch die Perchlorate verschlechtern im menschlichen Körper die Aufnahme von Jod. Dies kann u.A. bei einer Schilddrüsenunterfunktion zu gesundheitlichen Problemen führen.
Da Chlorat rechtlich als nicht mehr zugelassenes Pflanzenschutzmittel definiert ist, gilt für Chlorat ein EU-weiter Höchstgehalt von 0,01 mg/kg nach VO (EG) Nr. 396/2005 Art. 18 (1) b). Proben mit Höchstgehaltsüberschreitungen unterliegen daher nach LFGB§ 9 (1) 3. einem Verkehrsverbot. Der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft festgelegt Aktionsgrenzwert von 0,1 mg/kg wurde 2015 außer Kraft gesetzt.
Seit 23.06.2015 gelten für Perchlorat folgende Referenzwerte* für den innereuropäischen Handel:
*Die Referenzwerte beziehen sich auf die essbaren Anteile und gelten, sofern nicht anders angegeben, für das unverarbeitete Lebensmittel. Für getrocknete, verdünnte, weiterverarbeitete und zusammengesetzte Lebensmittel findet Verordnung (EC) 1881/2006, Art. 2 Anwendung.
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