Hinweis: Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der my-lab International GmbH

§1

Geltungsbereich, Anerkennung, Abweichung

 

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung gelten für alle mit der

 

       my-lab International GmbH (nachfolgend: "Auftragnehmer"),

       Rudower Chaussee 29,

       12489 Berlin,

       Tel.: 030-233215800

       mail@my-lab.com

 

       geschlossenen Verträge.

 

  1. Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertragspartner Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck des Vertragsschlusses nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist ein Unternehmer jede natürlich oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

  1. Alle zwischen der my-lab International GmbH und dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB und der per Post, per Telefax oder per Email übersandten Auftragsbestätigung.

 

  1. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn ein ausdrücklicher Widerspruch des Auftragnehmers nicht erfolgt ist.

 

§2

Angebot und Annahme, Vertragsschluss

 

  1. Die Präsentation und Bewerbung von Angeboten auf unserer Website stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

 

  1. An uns gerichtete mündliche oder schriftliche Aufträge sind bindende Angebote. Gleiches gilt für die Übermittlung von Proben.

 

 

  1. Ein Vertrag kommt entweder dadurch zustande, dass der Auftragnehmer a.) den Auftrag nach Übersendung der zu untersuchenden Probe ausführt oder b.) der Aufragnehmer den Auftrag durch eine per Post, per Telefax oder per Email übersandte Auftragsbestätigung akzeptiert.

 

  1. Nach Eingang des Auftrags, jedoch vor dessen Ausführung, kann der Auftragnehmer dem Kunden per Email oder per Post eine schriftliche Auftragsbestätigung schicken, in welcher die konkrete Bestellung, diese AGB, Angaben zum Gesamtpreis der Analyse einschließlich aller Steuern und Abgaben, die Widerrufsbelehrung sowie der voraussichtliche Liefertermin enthalten ist. In der Auftragsbestätigung kann der Auftragnehmer den Kunden dazu auffordern, ausdrücklich seine Zustimmung zur Ausführung des Auftrags vor Ablauf der Widerrufsfrist zu erteilen und seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts zu bestätigen. Die Übersendung der Auftragsbestätigung erfolgt in jedem Fall, wenn der Kunde Verbraucher ist.

 

  1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart, besteht die vertragliche Beziehung ausdrücklich zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer. Es wird insbesondere kein Vertrag zugunsten oder mit Schutzwirkung für Dritte abgeschlossen.

 

§2a

Widerrufsrecht

 

  1. Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Auftragnehmer nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. In Absatz (2) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

 

WIDERRUFSBELEHRUNG

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (my-lab International GmbH, Rudower Chaussee 29, 12489 Berlin, Tel.:+49 (0)30-233215800, mail@my-lab.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

  

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

 

  1. Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Auftragnehmer nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

 

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

–      An my-lab International GmbH, Rudower Chaussee 29, 12489 Berlin, mail@my-lab.com

–      Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

–      Bestellt am (*)/erhalten am (*)

–      Name des/der Verbraucher(s)

–      Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

–      Datum

 

 (*) Unzutreffendes streichen.

§3

Leistungsumfang

 

  1. Der Auftragnehmer koordiniert für seine Kunden die Analyse von Proben unterschiedlicher Matrix nach dem Stand der Technik und unter Beachtung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden, einschlägigen Vorschriften.

 

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Analysemethode und/oder die Art der Leistungserbringung nach sachgemäßen Ermessen selbst zu bestimmen,

 

       a.)   sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde und

 

       b.)   soweit zwingende Vorschriften keine bestimmte Methode und/oder Art der Leistungserbringung vorschreiben.

 

  1. Der Auftragnehmer wird erteilte Aufträge ganz oder zum Teil von sorgfältig ausgesuchten, geeigneten Subunternehmen („nachfolgend: Partnerlabore“) ausführen lassen, sofern durch geeignete vertragliche Vereinbarungen sichergestellt ist, dass die in § 3 Abs. 1 vereinbarten Qualitätsanforderungen beachtet werden.

 

 

  1. Der Auftragnehmer erstellt einen Untersuchungsbericht gemäß § 6. Dieser Untersuchungsbericht gibt die fachliche Einschätzung des Auftragnehmers über die übergebenen oder genommenen Proben zum Zeitpunkt der Analyse wieder. Er bezieht sich allein auf die übergebene oder genommene Probe und nicht auf die Produktionscharge, aus der diese Proben gezogen wurden.

 

  1. Die Auftragsausführung ist beendet mit der Übersendung oder elektronischen Bereitstellung des Untersuchungsberichts gemäß § 6.

 

§4

Mitwirkungspflichten und Haftung des Kunden

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Erbringung des Auftrags erforderlichen Hilfs- und Mitwirkungsleistungen/-obliegenheiten unverzüglich, vollständig und korrekt auf seine Kosten zu erbringen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, a.) die zur Auftragsausführung erforderlichen Informationen, Aufzeichnungen, Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen, b.) die zu untersuchende Probe auf eigene Kosten und eigenes Risiko an den Auftragnehmer zu übersenden. Soweit der Auftragnehmer oder seine Partnerlabore bei der Organisation des Transportes oder logistischer Maßnahmen zur Übersendung der Probe an den Auftragnehmer Hilfestellung leistet, verbleibt das Risiko des Transportes oder etwaige Verzögerungen beim Transport, zum Beispiel durch den Kurier, im Verantwortungsbereich des Kunden und geht nicht zu Lasten des Auftragnehmers oder seiner Partnerlabore. Der Kurier, der mit der Übersendung der Probe an den Auftragnehmer beauftragt wird, ist nicht Erfüllungsgehilfe des Auftragnehmers oder seiner Partnerlabore und ausschließlich Vertragspartner des Kunden.

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die an den Auftragnehmer versandten Proben sicher und in einem stabilen Zustand sind. Von den Proben dürfen keine Gefahren für das Eigentum, die Gesundheit und sonstige Rechtsgüter des Auftragnehmers oder der von ihm beauftragte Partnerlabore ausgehen. Falls eine Probe gefährlich ist oder Sondermüll oder Gefahrengut darstellt, hat der Kunde den Auftragnehmer schriftlich vor Versendung entsprechend zu unterrichten. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Probe entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kennzeichnen und zu verpacken.

 

 

  1. Auf Aufforderung des Auftragnehmers ist der Kunde verpflichtet, diesen über die Inhaltsstoffe und die exakte Herkunft der Probe zu informieren, sofern diese Umstände bekannt sind.

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel des Prüfungsergebnisses unverzüglich nach Erbringung der Leistung schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind entsprechend nach deren Entdeckung anzuzeigen.

 

  1. Im Falle der Verletzung dieser Pflichten ist der Kunde für alle Kosten, Schäden und sonstigen Nachteile haftbar, die bei dem Auftragnehmer oder seiner Partnerlabore verursacht worden sind. Die Haftung umfasst auch entsprechende Pflicht zur Freihaltung des Auftragnehmers und seiner Partnerlabore im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte. Der Kunde haftet nicht, wenn er die Vertragsverletzung nicht zu vertreten hat.

 

 

§5

Untersuchungsbericht

 

  1. Der abschließende Untersuchungsbericht kann, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, per Email oder postalisch versendet werden oder auf der Website des Auftragnehmers bereitgestellt werden, soweit dem Kunden Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, mit deren Hilfe er den Untersuchungsbericht von der Website abrufen kann.

 

  1. Alle Urheberrechte, die an den durch den Auftragnehmer bzw. seinen Partnerlaboren erbrachten (Gutachten, Prüfungs- und Analyseergebnisse, Berechnungen, Darstellungen, Rückstellproben und Prüfungsmaterealien, Daten usw.) Leistungen entstehen, verbleiben beim Auftragnehmer.

 

  1. Der Kunde ist allein zur bestimmungsgemäßen Verwendung des bereitgestellten Untersuchungsberichts befugt. Er darf diesen nicht verändern und ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht veröffentlichen. Die Veröffentlichung ist auch im Fall der Zustimmung des Auftragnehmers nur in vollständiger Form gestattet, insbesondere die Veröffentlichung von Auszügen aus dem Untersuchungsbericht ist nicht gestattet. Zur vorbeschriebenen Nutzung des Untersuchungsberichtes ist der Kunde erst nach vollständiger Leistung der Vergütung befugt.

 

§6

  • Rückstellproben, Beseitigung der Probe

 

  1. Sofern vertraglich vereinbart oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich, bewahrt der Auftragnehmer Rückstellproben für die Dauer von maximal drei Monaten nach Beendigung des Auftrags auf. Der Auftragnehmer ist auch ansonsten befugt, Rückstellproben aufzubewahren.

 

  1. Der Auftragnehmer sind vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Absprache nach Beendigung des Auftrages zur Beseitigung und/oder Zerstörung der Probe und sonstigen Materials auf Kosten des Kunden berechtigt.

 

§7

Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsmodalitäten, Sicherheitsleistung

 

  1. Vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung richtet sich die Vergütung des Auftragnehmers nach der im Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste. Für Privatkunden werden die Preise stets als Bruttopreise (inklusive Mehrwertsteuer) angegeben. Im B2B und L2L Bereich, also für Geschäfts- und Laborkunden, handelt es sich um Nettopreise, die hierauf anfallende Umsatzsteuer wird daneben gesondert ausgewiesen.

 

  1. Der Rechnungsbetrag ist binnen zwei Wochen nach Eingang der Rechnung zahlbar.

 

  1. Zahlung kann per Sofortüberweisung, Kreditkarte, Paypal oder auf Rechnung (Überweisung) erfolgen.

 

  1. Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, in einem anhängigen Rechtsstreit zur Entscheidung reif, unbestritten oder anerkannt sind.

 

  1. Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Vermögensverschlechterung des Kunden nach Vertragsschluss oder bei Vorliegen sonstiger Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, Sicherheitsleistung zu fordern. Ist der Kunde nicht in der Lage, innerhalb angemessener Frist die geforderte Sicherheit zu stellen, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

§8

Haftung, Haftungsbegrenzung

 

  1. Der Auftragnehmer und seine Subunternehmer haben das Recht zur Nacherfüllung bzw. einmaligen Korrektur fehlerhafter Leistungen. Diese sind in angemessener Frist zu erbringen.
  2. Der Auftragnehmer und seine Subunternehmer haften auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB wegen Mängeln oder wegen Verletzung sonstiger vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  3. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  4. Unbeschadet der vorhergehenden Absätze 2 und 3 hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung bzw. Korrektur in angemessener Frist. Der Auftraggeber kann Nacherfüllung verlangen, wenn die Leistung des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer mangelhaft ist. Ist erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt worden, so kann unbeschadet der gesetzlichen Mängelrechte innerhalb von sechs Monaten nach Eingang des Prüfungsberichts die Vergütung zurückverlangt oder deren Entlastung verweigert werden. § 377 HGB ist ausgeschlossen.
  5. Der Schadensersatz wegen wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz solcher Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss aufgrund der für den Auftragnehmer erkennbaren Umstände als möglicher Folge voraussehbar waren (vertragstypische Schäden).
  6. Die Regelungen und Beschränkungen der Abs. 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

§9

Verjährung von Mängelansprüchen, Garantien

 

  1. Etwaige Mängelansprüche des Kunden gegen den Auftragnehmer verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

 

  1. Garantien bestehen nur, wenn diese vom Auftragnehmer für den jeweiligen Auftrag ausdrücklich in der Auftragsbestätigung abgegeben wurde.

 

§10

Vertraulichkeit und Verarbeitung von Kundendaten

 

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen persönliche oder geschäftliche Daten, die er vom Kunden erhalten hat, zu speichern und zu verarbeiten.

 

  1. Informationen wirtschaftlicher, geschäftlicher, technischer oder sonstiger vertraulicher Natur, die der Kunde im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich gemacht hat (nachfolgend "vertrauliche Informationen"), dürfen grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertragszwecks verwendet werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vertrauliche Daten zur Erfüllung des Vertragszwecks an Dritte und insbesondere an seine Partnerlabore weiterzugeben, sofern er durch geeignete vertragliche Bestimmung dafür Sorge trägt, dass dieser allein zur Erfüllung des Vertragszwecks verwendet werden.

 

  1. Ausgenommen von der Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 sind Kenntnisse und Informationen, die a.) zurzeit ihrer Mitteilung bereits offen – und allgemein kundig oder Stand der Technik waren, b.) deren Offenlegung von gerichtlicher oder behördlicher Seite gefordert wurde, c.) gegenüber Prüfstellen, d.) wenn der Kunde der Offenlegung zugestimmt hat.

 

§11

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

 

  1. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer Berlin.

 

  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

  1. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.