Seit 2004 sind in der EU Kosmetikprodukte verboten, die mit Tierversuchen in Zusammenhang stehen. Wenn die Sicherheit eines Inhaltsstoffes mit einem Tierversuch belegt wurde, dann darf der Artikel nicht in der EU vermarktet werden.

Für die deutsche Kosmetikindustrie war das nicht allzu schwierig, denn sie hat bereits seit 1989 freiwillig auf Tierversuche verzichtet.

Für das Tierversuchsverbot gab es eine Übergangsfrist mit 3 Ausnahmen, die zum 11.03.2013 ausgelaufen ist. Produkte, die vor diesem Datum rechtlich mit Tierversuchen abgesichert wurden, dürfen auch weiterhin vermarktet werden. Doch alles, was nach diesem Stichtag entwickelt wird, muss komplett ohne Tierversuche auskommen.

Um trotzdem die Sicherheit von Kosmetik- und Pflegeprodukten zu gewährleisten, müssen sog. Alternativmethoden angewandt werden. So wurde 1986 die „Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen“ gegründet.

Problematisch wird es, wenn eine Chemikalie, die in der Kosmetik verwendet werden soll, bereits vor ihrer Verwendung in der Kosmetik in einem völlig anderen Zusammenhang an Tieren getestet wurde. Deshalb gab die EU-Kommission am 07.07.2006 eine Empfehlung heraus, das den Begriff „Tierversuchsfrei“ klar einschränkt.

Auf Basis dieser Empfehlung darf ein Produkt nur dann als „tierversuchsfrei“ gekennzeichnet werden, wenn während der Produktentwicklung alle verwendeten Stoffe nachweisbar durch Alternativmethoden getestet wurden. Eventuell vorhandene, wissenschaftliche Daten aus branchenfremden Tierversuchen dürfen zu keinem Zeitpunkt verwendet worden sein. Wer die ausschließliche Verwendung von Alternativmethoden nicht lückenlos nachweisen kann und sein Produkt dennoch als „tierversuchsfrei“ kennzeichnet, der macht sich der Irreführung schuldig.

Bedauerlicherweise gibt es nicht für alle Bereiche vom Gesetz anerkannte Alternativmethoden, und der Weg bis zur offiziellen Anerkennung einer Alternativmethode ist lang und gesäumt von Bürokratie.

Als Verbraucher kann man den Prozess, von den Tierversuchen wegzukommen, beschleunigen, indem man bewusst auf Produkte verzichtet, die Tierversuche in ihrer Produktionskette haben. Der Deutsche Tierschutzbund führt beispielsweise eine Kosmetik-Positivliste.

Die Kosmetik-Positivliste von Herstellern  gibt eine Übersicht aller Anbieter, die tierversuchsfreie Produkte in ihrem Portfolio haben.

Die Kosmetik-Positivliste von Läden und Vertrieben zeigt auf, wo man die entsprechenden Produkte erwerben kann.

Einige der Anbieter werben mit einem Siegel, auf dem ein Häschen mit einer schützenden Hand zu sehen ist. Dieses Siegel wird vom Internationalen Herstellerverband tierschutzgeprüfter Naturkosmetik, Kosmetik und Naturwaren e.V.  (kurz: IHTK) vergeben.


 

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