Bifenazat ist ein Pestizid das unter anderem im Hopfen Anbau zum Einsatz kommt. Es wirkt gegen verschiedene Arten von Milben.

In der Durchführungsverordnung (EU) 2022/698 wurde die Anwendung auf nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte Kulturen beschränkt. In einem weiteren Schritt sollen dann die zulässige Rückstandshöchstgehalte für Lebensmittel auf die Bestimmungsgrenze abgesenkt. Das bedeutet, dass Produkte nicht mehr verkehrsfähig sind, wenn überhaupt Bifenazat nachgewiesen werden kann.  Die entsprechende Verordnung seit dem 11.04.2024 in Kraft und ist nach einer Übergangsfrist von 6 Monaten (Oktober) gültig.

Ganz anders stellt sich die Situation in den USA dar. Dort ist Bifenazat im Hopfenanbau nach wie vor erlaubt. Problematisch kann es dann werden, wenn Biere hier mit Hopfen aus den USA gebraut werden. Bei dem derzeitigen Zeitplan dürften dann ab Oktober 2024 diese Biere nicht mehr verkauft werden.

Wir bieten eine neue Analysenmethode mit niedriger Bestimmungsgrenze. Validiert und Akkreditiert. 

 


Bifenazat in Bier mit niedriger Bestimmungsgrenze

FPBI01

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