Die E-Liquids
Die E-Liquids werden als gesunde Alternative zu herkömmlichen Zigaretten gehandelt. Dabei ist die gesundheitliche Bewertung derzeit noch nicht abgeschlossen. Fakt ist aber, dass es für die Mitmenschen deutlich angenehmer ist. Die geruchliche Belästigung ist anders als beim echten Rauchen. Das passive Mitinhalieren ist weniger gesundheitsschädlich.
Aus rechtlicher Sicht fallen die e-Zigaretten und Liquids genauso wie herkömmliche Zigaretten unter das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und die Tabakerzeugnis-Verordnung (TabakerzV).
Was sollte der Konsument von E-Zigaretten wissen?
Aus chemischer Sicht bestehen E-Liquids aus Polyalkoholen wie Propylenglycol oder Sorbitol, Glycerin, Wasser, Aromen und gegebenenfalls Nikotin. Der große Unterschied zum Shisha-Dampfen besteht darin, dass E-Liquids direkt evaporiert und inhaliert werden; mögliche im Dampf enthaltene Schadstoffe werden nicht wie bei der Shisha durch eine Wasserfalle ausgewaschen. Zu den gefährlichsten Schadstoffen gehört Formaldehyd, welches bei thermischer Belastung aus den Polyalkoholen gebildet wird.
Was muß der Händler von E-Zigaretten beachten?
Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten sowie deren Nachfüllbehälter müssen vor ihrer Inverkehrbringung von Hersteller und Importeur im EU–CEG-Portal mitgeteilt werden. Die folgende Grafik gibt einen Überblick über Anforderungen und rechtliche Regelungen für E-Zigaretten und Nachfüllbehälter.
My-lab unterstützt Sie mit Analysen und Beratung bei der Inverkehrbringung von E-Zigaretten.
- Füllmengenkontrolle
- Prüfung auf verbotene Stoffe im Liquid (Vitamine, Koffein, Taurin, VOCs, Menthol)
- Bestimmung des Nikotingehaltes im Liquid
- Prüfung auf Formaldehyd und andere Aldehyde im Dampf
- Prüfung auf VOCs im Dampf
- Deklarationsprüfung
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- Titelbild + Beitragsbild | Quelle: my-lab International | Modifiziert von my-lab International