Kosmetische Mittel und die Inverkehrbringer, müssen in Brüssel gemeldet werden. Dafür wurde das CPNP-Portal (Cosmetic Products Notification Portal) eingerichtet.
* Preise = Nettopreise
Hintergrund für die Meldepflicht ist das behandeln von Vergiftungsfällen. Die Meldung muss vor dem ersten Inverkehrbringen erfolgen. Die Meldung ist dann unbegrenzt gültig. Bei relevanten Änderungen am Produkt muss eine Aktualisierung erfolgen.
Diese Dienstleistung bezieht sich jeweils auf eine Meldung (Firma oder Produkt).
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