Sicherheitsbewertung von Kosmetikprodukten gemäß Art. 10 i.V. m. Anh. I KVO (EG) 1223/2009
Der Sicherheitsbericht dient dem Nachweis, dass das Produkt in Hinsicht auf seine Zusammensetzung der Kosmetikverordnung entspricht und für die menschliche Gesundheit sicher ist. Es handelt sich um ein Dokument, das auf der Grundlage verschiedener Informationen zu den Rohstoffen, zum Fertigprodukt und zu dessen Anwendung basiert.
* Preise = Nettopreise
Der Sicherheitsbericht dient dem Nachweis, dass das Produkt in Hinsicht auf seine Zusammensetzung der Kosmetikverordnung entspricht und für die menschliche Gesundheit sicher ist. Es handelt sich um ein Dokument, das auf der Grundlage verschiedener Informationen zu den Rohstoffen, zum Fertigprodukt und zu dessen Anwendung basiert.
Der Sicherheitsbericht ist gemäß Gesetz für jedes kosmetische Mittel, das in den Handel kommt, gefordert. Dies betrifft auch Seifen, vollständig natürliche Produkte, ganz einfache Körperöle oder Badezusätze. Ausnahmen gestattet der Gesetzgeber keine.
Da bei der Bewertung der Sicherheit auch die Zusammensetzung und Qualität der Rohstoffe berücksichtigt wird, wird eine sogenannte Rohstoff-Rezeptur benötigt. In der Rezeptur muss aufgeführt werden, von welchem Rohstoff wieviel Prozent im Fertigprodukt enthalten ist. Die Rezeptur sollte immer 100 % ergeben. Die Einheit aller Angaben muss in Prozent (%) oder in Ausnahmefällen - dann jedoch für die gesamte Rezeptur - in Gramm (g) oder Milliliter (ml) vorliegen.
wichtig:
Für die Sicherheitsbewertung eines Folgeproduktes das sich von der Ursprungsrezeptur nur minimal (3 INCIs) unterscheidet, bieten wir einen einen reduzierten Preis an.
Für einen Sicherheitsbericht einer Rezeptur mit mehr als 40 INCIs erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Sprechen Sie uns dazu gerne an: mail@my-lab.com oder +49 (0)30 565 908 1500
- Definition kosmetischer Zweck
- Rezeptur mit Prozentangaben, Rezeptnummer und Funktion der Rohstoffe im Produkt.
- ggf. Produktetikett und Werbematerial
- Spezifikation und Analyse des Endproduktes (Aussehen, Geruch, Viskosität, pH-Wert,....)
- bei der Verwendung von Pflanzenteilen (z.B. Blütenblätter) das Ergebnis der mikrobiologischen Untersuchung der Pflanzenteile oder des Endproduktes
- Ergebnis einer mikrobiologischen Untersuchung, Konservierungstests (wenn durchführbar, sinnvoll)
- Angaben zur Haltbarkeit, ggf. Angaben zur Stabilität (z.B. Ergebnisse von Lagerversuchen)
- Dermatologische Tests, sofern vorhanden
- Verkaufszahlen und Reklamationsstatistik über ernste und unerwünschte Wirkungen
- Sicherheitsdatenblätter (Lieferant, toxikologische Daten und Identifikation der Rohstoffe), ggf. Produktdatenblätter (Angabe der Zusammensetzung oder Vorkonservierung, Angabe zu Nanopartikeln) und Spezifikationen und/oder Analysen der Rohstoffe (Angaben zur physikalisch-chemischen und mikrobiologischen Reinheit).
- bei pflanzlichen Rohstoffen das Herstellungsverfahren des Rohstoffs
- bei Parfümölen eine Sicherheitsbewertung für das Öl vom Lieferanten (inkl. Name Lieferant, Artikelnummer, Verwendungszweck, eingesetzte Menge und evetl. Lösungsmittel)
- für alle Duftstoffe, Liste der allergenen Bestandteile (inkl. Artikelnummer)
- bei Rohstoffen aus dem Lebensmittelhandel ein vollständiges Produktetikett
- Erklärung des Lieferanten zur Eignung als Lebensmittel- oder Kosmetikverpackung bzw. bei Verpackungen aus dem Lebensmittelhandel ein vollständiges Produktetikett (muss Glas-Gabel-Symbol enthalten).
Das Nachfordern fehlender Unterlagen wird gemäß Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 125 €/netto verrechnet.
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Labor | LMC Service GmbH |