Gemäß Kosmetikverordnung muss der Inverkehrbringer eines Kosmetikproduktes eine Produktinformationsdatei für die Produke erstellen.
* Preise = Nettopreise
Gemäß Kosmetikverordnung muss der Inverkehrbringer eines Kosmetikproduktes eine Produktinformationsdatei für die Produke erstellen.
Die Produktinformationsdatei einthält folgende Daten:
- Sicherheitsbericht
- alle Informationen zu verantwortlichen Person, relevanten Herstellern und Lieferanten
- Beschreibung der Herstellungsmehtode
Informationen zu den Inhaltstoffen:
- Sicherheitsdatenblätter, mikrobiologische Untersuchungen und ggf. Analysenzertifikate
- INCI- Deklaration, bei Parfümöl IFRA-Zertifikate
- ggf. toxikologische Profile der Rohstoffe vom Hersteller
Informationen zum Endprodukt
- eindeutige Beschreibung des kosmetischen Mittels (Produktart, Aussehen, physikalische Form, Rezeptur- und Artikelnummern)
- mikrobiologische Belastungstests
- Nachweis der angepriesenen Wirksamkeit
- Unterlagen zur Verpackung
- kGMP-Zertifikat (Erklärung zur Einhaltung der Guten Herstellpraxis)
- CPNP-Meldung
Die Produktinformationsdatei wird bis zehn Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen aufbewahrt.
Analyse | allgemeine Analysen |
Labor | LMC Service GmbH |