Kosmetik: Erstellen einer Produktinformationsdatei

Gemäß Kosmetikverordnung muss der Inverkehrbringer eines Kosmetikproduktes eine Produktinformationsdatei für die Produke erstellen. 

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* Preise = Nettopreise

Gemäß Kosmetikverordnung muss der Inverkehrbringer eines Kosmetikproduktes eine Produktinformationsdatei für die Produke erstellen. 

Die Produktinformationsdatei einthält folgende Daten:

- Sicherheitsbericht

- alle Informationen zu verantwortlichen Person, relevanten Herstellern und Lieferanten

- Beschreibung der Herstellungsmehtode

Informationen zu den Inhaltstoffen:

  - Sicherheitsdatenblätter, mikrobiologische Untersuchungen und ggf. Analysenzertifikate

  - INCI- Deklaration, bei Parfümöl IFRA-Zertifikate 

  - ggf. toxikologische Profile der Rohstoffe vom Hersteller

Informationen zum Endprodukt

 - eindeutige Beschreibung des kosmetischen Mittels (Produktart, Aussehen, physikalische Form, Rezeptur- und Artikelnummern)

- mikrobiologische Belastungstests

- Nachweis der angepriesenen Wirksamkeit

- Unterlagen zur Verpackung

- kGMP-Zertifikat (Erklärung zur Einhaltung der Guten Herstellpraxis)

- CPNP-Meldung

Die Produktinformationsdatei wird bis zehn Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen aufbewahrt. 

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Labor LMC Service GmbH

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