Was sind Nahrungsergänzungsmittel (NEM)?

Rechtlich gesehen sind Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel. Sie sind dazu gedacht, die Ernährung zu ergänzen – nicht zu ersetzen. Die Bandbreite der angebotenen Nahrungsergänzungsmittel (NEM) ist sehr vielfältig. Sie reicht von Vitaminpräparaten, Spurenelementen (wie z.B. Magnesium) bis hin zu Extrakten aus unterschiedlichsten Pflanzen. Die Pflanzenextrakte werden wegen der sekundären Pflanzenstoffe angeboten. 

Wofür sind NEM gut?

So heterogen diese Produktgruppe ist, so unterschiedlich sind auch die Anwendungsgebiete. Grundsätzlich gilt: Nahrungsergänzungsmittel ersetzten keine ausgewogene Ernährung. 

Können Nahrungsergänzungsmittel gesundheitsschädlich sein?

Ja, können sie. Der Grundsatz: viel hilft viel gilt an dieser Stelle nicht. Eine Überdosierung – gerade von fettlöslichen Vitaminpräparaten – kann zu gesundheitlichen Risiken führen. Die wasserlöslichen Vitamine spült der Körper mehr oder weniger einfach wieder heraus. Das geht mit den fettlöslichen nicht so einfach. Diese reichern sich im Körper an und können je nach Substanz verschiedene Gesundheitsprobleme hervorrufen. 

Was ist anders als bei Arzneimittel?

Die Grenze zwischen einem Lebensmittel und einem Arzneimittel ist nicht immer ganz klar. So gibt es z.B. Salbeitee sowohl als Lebensmittel als auch als Arzneimitteltee zu kaufen. Es kommt auch auf die Auslobung und die Aufmachung an. Wenn z.B. auf der Verpackung mit der desinfizierenden Wirkung vom Salbei geworben wird, handelt es sich vermutlich um einen Arzneitee, wenn aber mit dem ausgewogenem Aroma geworben wird, ist es vermutlich eher ein Lebensmittel.  Im Gegensatz zu Arzneimitteln ist beim Inverkehrbringen von NEM keine Zulassung notwendig. Es gibt jedoch eine Anzeigepflicht. 

Welche rechtlichen Vorgaben gibt es?

Allgemeine Vorgaben sind in der NemV (Verordnung für Nahrungsergänzungsmitteln) geregelt. Dort sind z.B. die Kennzeichnung sowie die Pflichtangaben festgelegt. Rechtlich verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe gibt es derzeit noch nicht.  Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat im Jahr 2021 Vorschläge für künftige Höchstmengen herausgegeben aber bisher sind diese rechtlich nicht bindend. Die EU plant einheitlich Höchstmengen für 2024, allerdings steht das schon etwas länger auf der Agenda der EU und bisher wurde keine einheitliche Regelung getroffen. Weitere Regelungen sind dringend nötig. Die Produktgruppe umfasst viele verschiedene Pflanzenextrakte, Pulver und Konzentrate, für die es keinerlei Qualitätsanforderungen gibt. Für die Gruppe der „sonstigen Stoffe“ wäre eine Positivliste sinnvoll. Das würde bedeuten, dass Stoffe, die nicht in der Positivliste enthalten sind, nicht verwendet werden dürfen.

Übersicht über geplante Höchstmengen und Gefahren der Überdosierung:

fettlösliche VitamineBfR Höchstmengen Vorschlag 2021*Symptome Überdosierung
Vitamin E30mg/Tag

Selten, dennoch sollten hohe Dosierungen über einen längeren Zeitraum vermieden werden, da sie u.a. Magen-Darm-Probleme und ein erhöhtes Blutungsrisiko verursachen können. 

 

Vitamin D20µg/Tag

Calcium wird aus den Knochen herausgelöst. Studien zeigen ein erhöhtes Osteoporose Risiko bei dauerhafter Überdosierung. Hier der Link zu der BfR Stellungnahme.

 

Vitamin K180µg/Tag

nach derzeitigem Stand nicht schädlich

 

Vitamin K225µg/Tag

nach derzeitigem Stand nicht schädlich

 

Vitamin A0,2 mg/Tag

Eine Überdosierung über längere Zeit kann neben akuten Beschwerden wie Kopfschmerzen auch zu chronischen Symptomen wie Lebervergrößerung  oder  Skelett- und Hautveränderungen  und Gelbsucht bis hin zur Zirrhose führen. 

 

Beta Carotin3,5 mg/Tagsiehe Vitamin A
   
   

* Die Höchstmengenvorschläge beziehen sich auf Personen ab 15 Jahren

WICHTIG: Die Höchstmengenvorschläge stellen keine Verzehrsempfehlung dar. Die Höchstmengen geben nicht an wie viel man einnehmen sollte um gesund zu sein sondern wie viel man maximal aufnehmen sollte um keine Schäden davonzutragen. 

Welche Rolle spielt die Health Claim Verordnung?

Die Health Claim Verordnung regelt die gesundheitsbezogenen Aussagen. Dort ist klar geregelt, was ausgelobt werden darf und in welcher Form. Dem Inverkehrbringer sind da ziemlich enge Grenzen gesetzt.  Kreative Auslobungen wie: „Schwarzkümmelöl hilft zu einem langem Leben.“ sind unzulässig. 

Welche chemischen Analysen?

my-lab International kann eine Vielzahl von Analysen in diesem Bereich anbieten. Das Portfolio reicht von Vitamin Analysen über sekundäre Inhaltsstoffe bis hin zu Schadstoffen. Was nicht geht: Eine allgemeine Prüfung auf DIE Zusammensetzung. Das ist technisch nicht möglich. Es kann immer nur gezielt auf bestimmte Substanzen/Substanzgruppen analysiert werden.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Prüfung der Zutaten, deren Deklaration sowie bei der Erstellung eines gesetzteskonformen Labels.

 

Wir beraten dazu gerne: mail@my-lab.com


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